Staatsangehörigkeit

Das israelische Staatsangehörigkeitsgesetz bezieht sich auf Personen, die in Israel geboren werden oder im Land leben, sowie auf Personen, die sich im Lande niederlassen wollen, und zwar ungeachtet ihrer Rasse, ihrer Religion, ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Anschauungen.

  • Geburt
  • Rückkehrgesetz
  • Aufenthalt
  • Einbürgerung

Israelische Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten:

  1. Personen, die in Israel geboren werden und deren Mutter oder Vater israelische Staatsangehörige sind;
  2. Personen, die außerhalb Israels geboren werden und deren Vater oder Mutter die israelische Staatsangehörigkeit entweder aufgrund ihrer Geburt in Israel oder aufgrund des Rückkehrgesetzes, durch Aufenthalt oder durch Einbürgerung besitzen;
  3. Personen, die nach dem Ableben eines ihrer Elternteile geboren werden und deren verstorbener Elternteil zur Zeit seines Todes israelischer Staatsangehöriger aufgrund der oben genannten Kategorien war.
  4.  Personen, die in Israel geboren wurden und niemals eine Staatsangehörigkeit besessen haben, unter den im Gesetz angeführten Beschränkungen, wenn sie:
    -> die Staatsangehörigkeit zwischen ihrem 18. und 25. Geburtstag beantragen und
    -> in den fünf Jahren, die ihrer Antragstellung unmittelbar vorausgehen, ununterbrochen in Israel gelebt haben.

Erwerb der Staatsangehörigkeit aufgrund des Rückkehrgesetzes

Bei der Gründung des Staates Israel erklärten die Gründer, „… die Errichtung eines jüdischen Staates im Lande Israel,… der der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden aus dem Exil offen steht…“ Gemäß dieser Zielsetzung hat der Staat Israel Überlebende des Holocaust, Flüchtlinge aus unterschiedlichen Ländern sowie viele Tausend Juden, die aus eigenem Entschluss nach Israel kamen, aufgenommen.

Das Rückkehrgesetz (1950) garantiert allen Juden, wo immer sie auch leben, das Recht, als Oleh (jüdischer Einwanderer) nach Israel zu kommen und israelischer Staatsbürger zu werden.

Im Zusammenhang des Gesetzes gilt als „Jude“, wer als Kind einer jüdischen Mutter geboren wurde, oder zum Judentum übergetreten ist und keiner anderen Religion angehört.

Ein Einwanderungszertifikat kann Personen verweigert werden, die:

  1. an einer Handlung gegen das jüdische Volk beteiligt waren;
  2. die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit des Staates gefährden;
  3. eine kriminelle Vergangenheit haben und von denen anzunehmen ist, dass sie das öffentliche Wohl gefährden.

Seit 1970 wurde das Immigrationsrecht unter diesem Gesetz erweitert. Es bezieht sich fortan auch auf Kinder und Enkel eines Juden, den Ehepartner eines Kindes eines Juden und den Ehepartner eines Enkels eines Juden, d.h. ein Großelternteil muss Jude sein.

Absicht dieses Zusatzes ist es, die Einheit von Familien zu garantieren, in denen es zu religiös gemischten Ehen kam; er bezieht sich nicht auf Personen, die Juden waren und ihre Religion freiwillig geändert haben. 

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt:

Besondere Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes gelten für ehemalige Bürger des britischen Mandatsgebietes Palästina. Personen, die nach der Gründung des Staates Israel 1948 bis zum Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1952 in Israel verblieben sind, wurden israelische Staatsbürger durch Aufenthalt oder durch Rückkehr.

Durch eine Gesetzesergänzung (1980) wurden weitere Möglichkeiten zum Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt in das Gesetz aufgenommen. 

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung:

Erwachsene können die israelische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, nach freiem Ermessen des Innenministers und abhängig von einigen Grundvoraussetzungen, erwerben. Unter diese Grundvoraussetzungen fallen:

  1. Aufenthalt in Israel während drei von fünf der Antragstellung auf Einbürgerung vorausgehenden Jahre.
  2. Berechtigung zu ständigem Aufenthalt in Israel und Niederlassung in Israel bzw. die erklärte Absicht dazu.
  3.  Verzicht auf eine frühere Nationalität oder Nachweis der beabsichtigten Aufgabe einer fremden Nationalität bei Erhalt der israelischen Staatsangehörigkeit.

Der Innenminister kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von einigen dieser Grundvoraussetzungen zulassen.

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Nachweis der Zugehörigkeit zum Judentum

Hintergrund

Um Alijah beantragen zu können, muss der potenzielle Oleh nachweisen können, dass er jüdisch ist, oder dass er wenigstens einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil hat. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Auf dieser Seite stellen wir die geläufigsten vor.

Auf jeden Fall muss jedes Dokument im Original vorgelegt werden. Gefaxte oder fotokopierte Dokumente haben selten Aussicht darauf, akzeptiert zu werden. 

Standesamtliche Dokumente

In allen Fällen ist das Innenministerium (hebr. Misrad Hapnim) berechtigt, eine Geburtsurkunde nebst beglaubigter amtlicher Kopie (Apostille) zu verlangen. Manchmal ist dies selbst schon Teil des Nachweises der Zugehörigkeit zum Judentum. In anderen Fällen hingegen gereicht es dem Misrad Hapnim  auch nur dazu, die persönlichen Angaben des Antragstellers in das Bevölkerungsregister einzutragen.

Verheiratete, Geschiedene und Witwen/Witwer müssen dem Misrad Hapnim die entsprechenden standesamtlichen Dokumente vorlegen nebst beglaubigter amtlicher Kopie (Apostille).

Eine Apostille ist ein beglaubigendes Zertifikat, durch das das zugehörige Dokument von allen Staaten anerkannt wird, die die Haager Konvention unterzeichnet haben. Meist wissen die örtlichen Schlichim, wer eine solche Apostille ausstellen kann. Eine Apostille ist in der Regel gebührenpflichtig. 

Nachweis der elterlichen Zugehörigkeit zum Judentum

Orthodoxe Gemeinden verheiraten nur Paare miteinander, die von ihnen als jüdisch angesehen werden. Daher ist die Heiratsurkunde (Ketuba) der Eltern ein ausreichender Nachweis dafür, dass der potenzielle Oleh gemäß der Halacha jüdisch ist. Zusammen mit einer standesamtlichen Geburtsurkunde, die die familiäre Verbindung zwischen dem Antragsteller und seinen Eltern nachweist, ist die Ketuba also ein ausreichender Nachweis der eigenen Zugehörigkeit zum Judentum. Weil eine Ketuba jedoch an jeder Ecke gekauft werden kann, verlangt das Misrad Hapnim ein der Regel auch eine standesamtliche Heiratsurkunde nebst Apostille (s.o.).

Analog zu diesem Vorgehen, kann der Antragsteller alternativ auch nachweisen, dass ein Großelternteil jüdisch ist. Zusätzlich muss er dann seine eigene und die Geburtsurkunde seiner Eltern vorlegen, um so die Abstammung nachzuweisen. 

Bestätigung einer Gemeinde-Mitgliedschaft

Viele jüdische Gemeinden im Ausland haben einen anerkannten Standardbrief, mit dem sie potenziellen Olim die Zugehörigkeit zum Judentum bestätigen. Der Brief sollte im Briefkopf eher den Namen einer Gemeinde als den eines Rabbiners tragen (also etwa „Jüdische Kultusgemeinde X.“ anstatt „Rabbiner Y.“). Aus dem Brief muss klar hervorgehen, dass der Rabbiner anzweifelbar weiß, dass die entsprechende Person jüdisch ist. 

Konversionsbescheinigung

Eine Konversionsbescheinigung ist ein anerkannter Nachweis der Zugehörigkeit zum Judentum.

Konversionen, die im Ausland vorgenommen wurden, werden vom israelischen Innenministerium anerkannt, unabhängig von der religiösen Bewegung. Innerhalb Israels vorgenommene Konversionen wurden lange Zeit nur anerkannt, wenn sie nach orthodoxem Ritus vollzogen wurden. Aufgrund neuer Richtlinien besteht jedoch für Personen, die in Israel konvertieren, zurzeit kein automatischer Anspruch mehr auf Erwerb der Staatsangehörigkeit.

Die auf dieser Seite erläuterten Möglichkeiten sind die geläufigsten, wenn es darum geht, die Zugehörigkeit zum Judentum nachzuweisen. Kommt keine der hier geschilderten Möglichkeiten in Betracht, kann eine Einzelfallprüfung anberaumt werden. Die örtlichen Schlichim helfen gerne weiter und suchen zusammen mit dem potenziellen Oleh nach alternativen Möglichkeiten.

Aufgrund des weltweiten Trends weg von der organisierten Religion und der damit verbundenen Schwierigkeiten in der Zukunft empfehlen Alijah-Experten, dass auch Personen, die nicht Alijah machen wollen, dennoch über eine Bescheinigung verfügen sollten, die ihre Zugehörigkeit zum Judentum nachweist.

Quelle: Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit

http://www.israswiss.net/israswiss/staatsbuerger/index.html

Sämtliche Informationen sind nach besten Wissen zusammengetragen, für die Richtigkeit der Informationen kann dennoch keine Garantie gegeben werden.